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Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge
Private Vermögensnachfolge

Die Übergabe von Vermögen auf die nachfolgende Generation ist regelrecht “in”. Meist soll hierdurch Steuer gespart werden. Vieles wird dann jedoch übersehen:

  • Sind Sie sicher, daß überhaupt im Erbfall Steuer anfällt?
  • Haben Sie ausreichende Vorsorge für Ihr Alter getroffen?
  • Sind Sie sicher, daß Sie auf den verschenkten Gegenstand für immer  verzichten können?
  • Wollen Sie die Schenkung vielleicht mit eine Pflegeverpflichtung “verknüpfen”?
  • Wollten Sie durch lebzeitige Übertragung Pflichtteilsansprüche reduzieren? Hier wird -auch von juristischen Beratern- leider oft mehr falsch gemacht als im Ergebnis das Ziel erreicht würde!
  • Welche Vorsorge treffen Sie, für den Fall, daß sich die beschenkte Person Ihnen gegenüber undankbar verhält?

Bei jeder Übertragung von Privatvermögen müssen Sie auch daran denken, ausreichend Geld für Ihre Alterssicherung zurückzubehalten, denn “wie ein armer Mann zu leben, macht nur Spaß, wenn man reich ist” (Peter Ustinov)

Rechtsanwalt Stephan Rißmann hat die Kenntnisse und Erfahrung Ihr Vermögen unter Wahrung Ihrer Interessen und unter Ausnutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu übertragen. Wir erarbeiten zusammen mit Ihnen Lösungen, die Ihre finanzielle Unabhängigkeit sichern.









 

Unternehmensnachfolge

Eine der größten aber auch schwierigsten Herausforderungen für den Unternehmer, Praxis- oder Kanzleiinhaber ist die Regelung der beruflichen Nachfolge. Verlassen Sie sich im Bereich der Unternehmensnachfolge nicht einfach auf Ihr „Berliner Testament“, daß auch ein befreundeter Kollege „so gemacht hat“:

Unternehmensnachfolge erfordert individuelle Lösungen, kein „Regelung von der Stange“. Hier helfen Formulare oder allgemeine Empfehlungen nicht weiter.

Es gibt Schätzungen, wonach 2/3 aller mittelständischen Betriebe die Übergabe auf die nächste Generation nicht überleben. Soll Ihr Unternehmen, soll Ihre Praxis dazu gehören?

Die Regelung der Unternehmensnachfolge bedeutet nicht lediglich, durchdachte Regelungen für den Todesfall zu finden.
Gelungene Übertragung Ihres Vermögens erfordert auch die Bereitschaft, bereits zu Lebzeiten, den Nachfolger einzubinden.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder besuchen Sie einen Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Stephan Rißmann, um näheres zu erfahren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!